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Nr. 2720 D.
Homburg, den 6. April 1910.
Zirkular M67.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Die Kosten der Zwangserziehung.
Nach Absicht der Ministerial-Bekanntmachung vom 11. Mai
1909, M.⸗A.“Bl. S. 365, sollen die Kosten der auf behördliche
Anordnung erfolgenden Verbringung eines der Zwangserziehung
überwiesenen Minderjährigen als Schubkosten — nicht als Zwangs—
erziehungskosten — behandelt und demgemäß im vollen Betrage auf
Kap. 282 Tit. 3 des Etats der Polizeiverwaltung verrechnet werden.
Zufolge Regierungs-Entschließung vom 11. Februar ds. Irs.
Nro. 2837 8 jind daher die Liquidationen über Transportkosten
ven Zwangszöglingen direkt dem k. Rentamte zur Auszahlung zu
übermitteln.
Schlosser.
Nr. 2596 D.
Homburg, den 5. Aprril 1910.
Zirkular 68.
Betreff:
Heimatausmittlung und Unterstütz—
ungsweigerung.
Hubert Anton Andreas, Taglöhner von Erfweiler-Ehlingen,
geb. am 14. November 1874 zu Hamme bei Bochum, mutmaßlich
beheimatet in Bebelsheim, treibt sich streunend in der Pfalz herum