Pferde von Landgemeinden, die täglich zu bestimmten Stunden
zu Fahrten in die Stadt verwendet werden (z. B. Milchfuhren) können
durch die Bürgermeisterämter zu der in dieser Stadt stattfindenden
Musterung bestellt werden.
Ich gewärtige genaueste Befolgung dieser Anordnungen und werde
die Pferdevormusterungsarbeiten, wie alle Mobilmachungsvorarbeiten
gelegentlich der Gemeindebesichtigungen strengstens kontrollieren.
Die Zirkulare vom 28. März 1907 und Nr. 144 vom 21.
September 1908 sind nunmehr gegenstandslos und zu vernichten.
Schlosser.