stellen, die bereit sind, die bezirksamtlichen Verfügungen in die Neben—
gemeinden weiterzubefördern. Ein Verzeichnis dieser Boten und Er—
satzleute muß sich bei den Mobil-Akten befinden, eine Abschrift ist
jährlich bis 15. März anher vorzulegen,
Die Melduug der Bürgermeister zum 1. April j. Irs. ist
nach folgendem Wortlaut zu erstatten:
„Mobilmachungsarbeiten fertiggestellt; Mobilmachungsakten gut
verwahrt; M.A. Bq. (Mobilmachungsanweisung für die Bürgermeister)
vorhanden. Bürgermeister und Adjunkten haben sich mit deren In—
halt — insbesondere mit den Bestimmungen über die Pferdeaushebung
und über den Schutz der Bahn, Telegraphen- und Telephonanlagen —
vertraut gemacht.“
Durch gegenwärtige Anweisung werden alle früheren
Zirkulare außer Virksamkeit gesetzt und stnd bei Neuanlage
der Akten zu vernichten.
Schlosser.
Homburg, den v. April 1910.
Zirkular.
Geheim!
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Pfexrdevormusterung für 1910.
Im Nachgange zu Zirkular Nr. 51 vom 7. März lfd. Irs. er—
gehen folgende Weisungen:
Es wurde die Erfahrung gemacht, daß in manchen Gemeinden
noch veraltete Formulare zur Erstellung der Vorführungs- und Zu—