Full text : 1910 (0011)

Für diejenigen Gemeinden, welche Pferde und Fahrzeuge an
mehreren Tagen vorzuführen haben, sind für den
nächstenn Tag die betreffenden Nummern in Spalte 4 der Pferde—
Vorführungsliste mit Blaustift zu unterstreichen; für den etwaigen
3. Vorführungstag wäre wieder eine andere Farbe (grün) zu wählen.
Die Einträge erfolgen in die neueste, vom Vormusterungs—
kommissär unterschriebene Vorführungsliste; wenn also in einer
Gemeinde die Vermusterunger st nach dem 1. April stattfindet,
so müssen die Einträge zunächst noch in die Pferde-Vorführungsliste
des vergangenen Jahres eingetragen und sofort nach dem Stattsinden
 der Rusterung in die neue Tiste übertragen werden.

—14

Die Ordnung und Zufbewahrung der Mobilmachungsaliten
bei den Bürgermeisterämtern geschieht nach den bei den Gemeinde—
besichtigungen gemachten Erfahrungen meist nicht derart, daß eine rasche
und geordnete Durchführung der den Bürgermeisterämtern im Mobil—
machungsfalle obliegenden Arbeiten gewährleistet erscheint.
Es ergehen deshalb folgende Anordnungen:
Zunaͤchst erscheint die Trennung der Mobilmachungsakten in
zwei Teile zweckmäßig:
1) Demjenigen, der nur das bei Eintritt der Mobilmachung
Nötige und
2) Demjenigen, der alles Uebrige auf die Mobilmachungsvor—
arbeiten Bezug habende enthält:
Den Buͤrgermeisterämtern gehen deshalb gleichzeitig zwei Akten—
umschläge zur künftigen Aufbewahrung der Mobilmachungsvorarbeiten
zu — ein roter Umschlag Mobilmachung-Krieg und ein
gelber Umschlag Mobilmachung-Frieden, auf denen vorge—
druckt ist, was sie zu enthalten haben.
Hiezu wird noch bemerkt:
Der größeren Uebersichtlichkeit halber hat der Akt Mobilmachung-⸗
Krieg Unterabteilungen in gewöhnlichen weißen Umschlägen zu er—
halten, und zwar:
            
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