Homburg, den 81. März 1810.
3Zirkular.
Geheim!
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff
Mobilmachungsvorarbeiten.
Nachdem die Auszüge aus dem Verteilungsplan
für die Pferdevermusterung den Gemeinden zugegangen sind, wird
auf die Bestimmungen der Pferdeaushebungsvorschrift, welche sich in
der Mobilmachungsanweisung, sewie auf der Rückseite des Auszuges
aus dem Verteilungsplane sich befinden, zur genaucisten Be⸗—
achtung hingewiesen.
Sofort nach Empfang des Auszuges haben die Bürgermeister—
ämter von jeder Pferdeklasse so viele Pferde auszuwählen, als die
Gemeinde vorzuführen hat.
Grundfätzlich sind aus jeder Klasse die besten Pferde auszu—
wählen, wenn der Bestand in einzelnen Klassen größer ist, als der
Bedarf für die Aushebung, haben die schlechtesten Pferde zurückzu—
bleiben.
Die ausgewählten Pferde werden dadurch bezeichnet, daß in der
Pferde-Borführungsliste in Spalte 4die laufende Nummer
mit Rotstift unterstrichen wird; bei denjenigen Pferden, die mit
Geschirr vorzuführen sind, ist ver die laufende Nummer ein „a“
(angeschirrt) zu setzen. Endlich ist in Spalte Bemerkung anzugeben,
welche Besitzer Fahrzeuge zu gesiellen haben. (Gleichfalls mit Rot—
stift.)
Die angeforderten schweren Fahrzeuge mit großer Ladefläche sind
mit Blaustift besonders kenntlich zu machen.