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ANr. 2496 D.
Homburg, den 29. März 19 10.
Zirkular M 60.
An die Bürgermeisterämter u.
Gendarmeriestationen des Bezirks.
Betreff:
Verkehr mit Essigsäure.
Nachstehend folgt Abdruck einer Minisierialentschließung vom 15.
Ufd. Mts. zur Beachtung bei der Lebensmittelkontrolle:
Bei der Ueberwachung der Vorschrift in F 1 Ziff. 3 a der
Kaiserlichen Verordnung vom 14. Juli 1908, betr. den Verkehr
mit Essigsäure, R.G.-Bl. S. 475, haben sich Zweifel darüber er⸗
geben, ob für die Aufschrift die Angabe des Prozentgehaltes
an reiner Essigsäure, mit dem Zusatz „Stärke“ genügt oder ob noch
die Worte „an reiner Essigsäure“ hinzuzufügen sind.
In Uebereinstimmung mit der Auffassung des Reichsamtes des
Innern wird vorbehaltlich der Entscheidung der Gerichte eröffnet,
daß dieser letztere Zusatz für entbehrlich erachtet wird, da auch die
gekürzte Aufschrift nicht mißverstanden werden kann.
Schlosser.
ir. 2663 D
Homburg, den 1. April 1910.
Zirkular MBGI.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
40. Jahresfeier an der Teilnahme
des Feldzuges 187071.
Nach einer Zuschrift des 2. Feldartillerie-Regiments Horn in
Würzburg wird das Regiment zu Würzburg am 14. und 15. August