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Rr. 2082 D.
Homburg, den 11. März 1910
Zirkular 52.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Die Sicherheit und Bequemlichkeit auf
offentlichen Wegen, Straßen und
Plaͤtzen.
Die oberpolizeiliche Vorschrist vom 22. Februar 1910 neben—
bezeichneten Betreffs (G.⸗«V.«Bl. S. 101), durch die die oberpolizei—
liche Vorschrift vom 18. März 1909 (G.-V.«Bl. S. 243) und das
hierauf beruhende Zirkular Nro 204,1909 aufgehoben wird, ist in
der ortsüblichen Weise öffentlich bekannt zu machen.
Schlosser.
Xr. 2103 D.
Homburg, den 14. März 1810.
Zirkular MSg 533.
Betreff:
Gehaltsverhältnisse d. Gemeindebeamten.
Nach einer Ministerial-Entschließung vom 4. März 1909 ist in
manchen Gemeinden bisher eine Neuregelung der Gehalte der' Ge—
meindebeamten deshalb unterblieben, weil zunächst die Vorlage des
Entwurfs eines Ecmeindebeamtengesetzes au den Landtag abgewartet
werden wollte.
Wie indessen nunmehr fesisicht, kann dieser Entwurf in der
gegenwärtigen Texgung des Landtags nicht mehr reorgtlegt werden.