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Nr. 1246 0.
Homburg, den 22. Februar 1909.
Zirkular M36.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Maßregeln gegen die Maul— und
Klauenseuche.
Das Verbot des Betriebs von Wanderlagern, sowie des Handels
mit Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen im Umherziehen
(Beilage 28, 32, 36 zum Kreisamtsblatt 1908, Zirkular Nro. 138,
162 und 183 von 1908) tritt am 1. Maärz 1909 außer Wirksam—
keit und wird nicht verlängert.
Dies ist sofort in ortsüblicher Weise bekannt zu geben.
Schlosser.