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Ar. 1073 0.
Homburg, 12. Februar 1909.
Zirkular M 30.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Unfallanzeigen.
Laut Regierungsentschließung vom 6. dss. Mts. Nro. 3852 R.
wird nach den Erfahrungen der Gewerbeaussichtsbeamten die höchste
Ministerial-Entschließung vom 2. August 1886 (M.-A.Bl. S. 244)
seitens vieler Ortspolizeibehörden nicht oder nur ungenügend beachtet,
so daß häufig weder Abschriften der Unfallanzeigen noch Einladungen
zu den nach F 64 G. U. V. G. (in der Fassung vom 30. Juni
1900) anzustellenden Untersuchungen an den zuständigen Gewerbe—
aufsichtsbeamten gelangen.
Den Bürgermeisterämtern wird daher die genannte Entschließung
in Erinnerung gebracht mit dem Hinweis, dieselben künftig genauestens
zu beachten.
Schlosser.