Homburg, den 13. Februar 1909.
Zirfular.
Rönigliches Bezirksamt
Houburg.
An die
Fabrikräte des Bezirks.
Betreff:
Erneuerung der Fabrikräte.
Nach Vorschrift des Art. 7 des Fabrikratsdekrets vom 30. De—
zember 1809 ist der Fabrikrat von 8 zu 3 Jahren in der Weise
zu erneuern, daß von den unständigen 5 Mitgliedern,
das einemal 3, das anderemal 2 ausscheiden.
Die durch Zwischenwahl eingetretenen Mitglieder dürfen nicht
länger in Funktion bleiben, als diejenigen an deren Stelle sie ge—
treten sind, geblieben wären, haben daher auszuscheiden, wenn die
betreffenden Vorgänger hiezu an der Reihe wären.
Die verbleibenden Mitglieder nebst den 2 Mitgliedern, welche
es von rechtswegen sind, — nämlich der Pfarrer und der Bürger—
meister beziehungsweise deren Stellvertreter — wählen sodann aus
den in der Pfarrei wohnhaften angesehensten kath. Bürgern drei
beziehungsweise zwesi neue Mitglieder. Die ausgetretenen Mitglieder
sind wieder wählbar.
Eine solche Erneuerung der Fabrikräte hat für die Jahre 1909
mit 1911 zu geschehen und ist daher alsbald das weitere zu ver—
anlassen.
Nach erfolgter Erneuerungswahl ist vomgesamten Fabrikrate
die Wahl des Präsidenten, Sekretärs und Rechners vorzunehmen.