Full text : 1909 (0010)

Die Ladungsnachweise nebst den Stammrollen der Jahrgänge
1887, 1888 und 1889 sind längstens bis 1. Märzelfd. Irs. anher
zusenden.

Auf den Ladungsnachweisen ist der Jahrgang, dem der Militär—
pflichtige augehört, beizusetzen.
Die Militärpflichtigen sind vor Ausschreitungen eindringlich zu—
verwarnen und ist denselben unter Hinweisung auf die bevorstehenden
Strafen im Falle von Ruhestörungen ein ruhiges, anständiges Ver—
halten auf der Reise und während des Aufenthaltes dahier zur Pflicht
zu machen.
Die Herren Bürgermeister haben sich gemäß 5 61 Ziffer 3 der
Wehrordnung an dem für die Gemeinden des Bürgermeistereibezirks
zur Vornahme der Musterung bestimmten Tage einzufinden. Im
Falle gesetzmäßiger Verhinderung können dieselben sich durch den Bür—
germeisterei-Adjunkten vertreten lassen.
Bezüglich der beizubringenden Beweise von denjenigen Militär—
pflichtigen, welche Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von
der Militärpflicht stellen oder an Gebrechen zu leiden behaupten,
wird auf den 5 63 Zifser 7 und 565 Ziffer 5 u. 6 der Wehr—
ordnung verwiesen und sind hierauf die Beteiligten aufmerksam zu machen.
Bei der Prüfung der Gesuche um Zurückstellung und
zeiktweise Befreiung, sowee um Zuteilung zum ein—
jährigen Train, deren Verbescheidung jeweis unmit—
telbar nach der Musterung des betr. Militärpflichtigen
stattfindet, haben auch diejenigen Personen zu erscheinen, zu
deren Gunsten der Antrag auf Befrriung oder Zurückstellnug
ec. gestellt wird, beziehungsweise insoweit es sich um die Er—
neuerung cines bereits in den Vorjahren gestellten Gesuches
haudelt, diejenigen Personen, zu deren Gunsten der Militär—
pflichtige in den Vorjahren befreit wurde. Ferner haben die über
16 Jahre alten ledigen Geschwister der betr. Militärpflichtigen zu
erscheinen. Das Erscheinen dieser Personen ist notwendig, damit die
Ersatzkommission selbst in der Lage ist zu beurteilen, ob das Rekla—
            
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