Full text : 1909 (0010)

47]

Homburg, den 6. Februar 1908.

Zirkular 20

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die

Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff
Ersatzacschäft sur das Jahr 1909.

Unter Bezugnahme auf 5 62 der Wehrordnung vom 19. Ja—
nuar 18289 (G -V.-Bl. Nro. 8 v. 1889, bezw. Nro. 55 v. 1904)
erhalten die Bürgermeisterämter eine Bekauntmachung vom heutigen
über Vornahme des Musterungsgeschäftes für 1909
mit dem Auftrage, diese Bekanntmachung sofort öffentlich anzu—
schlagen und deren Inhalt mittelst der Schelle zur Kenntnis der Be—
teiligten zu bringen. Tie Vorladung der im hiesigen Bezirke ge—
stellungspflichtigen Militärpflichtigen zum Musterungsgeschäfte an
dem für jede Gemeinde bestimmten Tage ist safort nach Eintreffen
der Stammrollen und Ladungoformulare zu bewerkstelligen. (5 12
des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874, 8 26 Ziffer 2 und
F 62 Ziffer 1 und 3 der Wehrordnung).
Die Gestellungsbefehle sind den im hiesigen Bezirke Gestellungs—
pflichtigen, wo möglich, felbst zuzustellen und sind Militärpflichtige,
welche sich auswärts aufhalten und daselbst gestellungspflichtig sind,
nicht zu laden.
Die Militärpflichtigen haben den Gestellungs-Befehl, die Ge—
stellungspflichtigen früherer Jahrgänge überdies ihre Losungs—
scheine mitzubringen; dieselben sind bei ihrer Vorladung ansdrück—
lich hierauf aufmerksam zu machen.
            
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