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Nr. 128 0.
Dombuig, den 6. Februar 1909.
Zirkular M13.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Die Distriktsratswahlen für 1909
mit 1911.
Die Wahl der Distriktsräte für die Periode 1909 mit 1914
hat nunmehr stattzufinden.
Die Bürgermeisterämter erhalten daher den Auftrag, die Wahl
der Vertreter der einzelnen Gemeinden (Art. 2 lit. a des Distrikts—
ratsgesetzes vom 28. Mai 1852) durch die Gemeinderäte vornehmen
zu lassen. Die Wahl ist gemäß der die 887 und P der
Instruktion über die Wahlen der Distrikts- und Land—
räte vom 10. Juni 1852 abändernden Bekanntmachung
desnk. Staatsministeriums des Innern vom 28. Juni
1902 (M.A.Bl. S. 258/59) eine geheime und sind die
Vorschriften dieser Bekanntmachung genauestens zu
beachten.
Die Protokolle nebst Wahlzettel, sowie die Zeugnisse über das
Lebensalter der Gewählten und der die Gewählten betreffenden Aus—
züge aus der Gemeindeurwahlliste sind bis längstens 20. dis.
Mis. in Vorlage zu bringen.
Die Stadt Homburg hat drei, die Stadt Landstuhl zwei, sowie
die Gemeinden Erbach-Reiskirchen, Mittelberbach und Oberberbach
haben je zwei, alle übrigen Gemeinden einen Vertreter zu wählen.