Full text : 1909 (0010)

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Unberechtigte in die Gebände eingeschlichen haben. Auch empfiehlt
es sich, in den Zimmern, in denen Kassen sich befinden, und in den
anstoßenden Zimmern außerhalb der Dienststunden und zur Nachtzeit
ab und zu Nachschau halten zu lassen. Die Ansammlung größerer
Barbeträge in den Kassen ist soviel als möglich zu vermeiden.

Schlosser.
            
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