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OAr. 8086 0.
Homburg, den 28. Dezember 1909.
Zirkular Mi230.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betrefft
Vergiftung mit Desinfektionsmitteln.
Im vergangenen Sommer starb ein achtjähriger Knabe eine
halbe Stunde, nachdem er in den Betriebsräumen einer Brauerei aus
einer ein Desinfektionsmittel enthaltenden Flasche getrunken hatte.
Die Untersuchung hat ergeben, daß der Tod des Knaben durch diesen
Trunk verursacht worden ist.
Aus Anlaß dieses Falles sind im Vollzuge einer Regierungs—
Entschließung vom 22. Ifd. Mts. die Gewerbetreibenden, insbesondere
der Brauerei- und Brennerei-Industrie durch ortsübliche Bekannt—
machung darauf hinzuweisen, daß sämmtliche Desinfektionsmittel in
konzentriertem Zustande gefährliche Stoffe sind. Mit diesem Hinweis
ist die Aufforderung zu verbinden, daß sie ihre Arbeiter entsprechend
belehren und dafür sorgen, daß die Vorräte der Desinfektionsmittel
unter sicheren, Mißbrauch und Verwechslung ausschließenden Ge—
wahrsam, gehalten werden.
Die Gewerbeaufsichtsbeamten sind angewiesen, bei Revisionen
gewerblicher Betriebe, die mit Desinfektionsmitteln arbeiten, der Ver—
wahrung der Desinfektionsmittel ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Schlosser.