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Nr. 694 0.
Homburg, 27. Januar 1908
Zirkular M 13
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Geschäftssührung bei den Bürger—
meisterämtern.
Bei meinen Dienstreisen habe ich die Wahrnehmungen machen
müssen, daß die Einlaufjournale fast allenthalben unrichtig geführt
werden und daher keinen klaren Ueberblick darüber gewähren, ob—
sämtliche Einläufe ordnungsgemäß erledigt worden sind; es wird ein
Eintrag im Geschäftsjournale erst an dem Tage gemacht, an welchem
die betr. Sache erledigt wird; Verhandlungen, die bereits eingelaufen,
aber noch nicht erledigt sind, sind daher im Tagebuche überhaupt noch
nicht vorgetragen. Wird ein derartiger Einlauf verlegt, so kommt er
in Vergessenhcit; auf eine diesamtliche Mahnung wird dann nur zu
oft berichtet, ein diesbezüglicher Auftrag sei überhaupt nicht in den
bürgermeisteramtlSen Einlauf gelangt. Diese Uebung ist grundfalsch.
Die Bürgermeisterämter haben auf jeden Einlauf sofort den
Tag des Einlaufes zu setzen und den Einlauf sefort; genau nach
der Reihenfolge des Einlaufes ins Tagebuch einzutragen.
Es werden demnach die ersten Rubriken (fortlaufende Nummer, Tag
des Einlauses, Betreff und Herkunft des Einlaufes) sofort die weiteren
Rubriken (Art und Tag der Erledigung) aber erst am Tage der
Erledigung ausgefüllt. Es darf niemals vorkommen, daß in der
Rubrik: „Tag des Einlaufs“ ein späteres Datum vor einem früheren
steht.