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Xro. 7469 0.
Homburg, den 12. Dezember 1909.
Zirkular W 216.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
und kgl. Lokalschulinspektionen
des Bezirks.
Betreff:
Der Unter icht in den weiblichen
Handarbeiten an den Volksschulen
der Vfalz.
Auf die Regierungsentschließung vom 22. Juli ds. Irs.
Nro. 16267 R, (Kr. A.Bl. Nr. 12 und Schulanz. Nr. 10, durch
welche die Erteilung des Handarbeitsunterrichtes neu geregelt wurde,
wird mit der Weisung besonders aufmerksam gemacht, für den Voll—
zug derselben die geeigneten Anweisungen alsbald zu erteilen.
Die Handarbeitslehrerinnen sind durch die Bürgermeisterämter
von der erwähnten Entschließung zu verständigen.
Ueber die Hoͤhe der den Arbeitslehrerinnen gewährten Bezüge
st binnen 14 Tagen zu berichten. Ieb der genannten Regierungs⸗
Entschließung ist zu beachten.
Schlosser.