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Vec. 7705 0.
Domburg, den 14. Dezember 1909.
Zirkular M 215.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Naßregeln gegen die Einschleppung
der Maul⸗ und Klauenseuche.
Da die Maul- und Klauenseuche in den Orten Hirschbronn,
Mönchsberg und Gutenstetten (Mittelfranken) aufgetreten ist, unter—
liegen zur Zeit den Maßnahmen der oberpolizeilichen Vorschrift
vom 3. Februar 1908 Nr. 3012 Q — Kreisamtsblatt Nr. 2. S. 5
und 6 — die aus den bayerischen Verwaltungsbezirken Ansbach und
Neustadt a A. eingeführten Wiederkäuer- und Schweinesendungen.
Dies ist sofort ortsüblich bekannt zu geben.
Schlosser.