Full text : 1909 (0010)

474

Vec. 7705 0.

Domburg, den 14. Dezember 1909.

Zirkular M 215.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.

Betreff:
Naßregeln gegen die Einschleppung
der Maul⸗ und Klauenseuche.

Da die Maul- und Klauenseuche in den Orten Hirschbronn,
Mönchsberg und Gutenstetten (Mittelfranken) aufgetreten ist, unter—
liegen zur Zeit den Maßnahmen der oberpolizeilichen Vorschrift
vom 3. Februar 1908 Nr. 3012 Q — Kreisamtsblatt Nr. 2. S. 5
und 6 — die aus den bayerischen Verwaltungsbezirken Ansbach und
Neustadt a A. eingeführten Wiederkäuer- und Schweinesendungen.
Dies ist sofort ortsüblich bekannt zu geben.

Schlosser.
            
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