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Bei der Feststellung der Beiträge waren aus rechnerischen Gründen
die Pfennigbeträge auf den nächsthöheren, durch die Zahl 10 teil—
baren Betrag aufzurunden.
Die von den einzelnen Gemeinden geschuldeten Beträge, welche
bis längstens 1. Jannar 1910 anher abzuliefern sind, sind
aus nachstehendem Verzeichnisse ersichtlich.
Die Bürgermeisterämter haben den Einnehmereien sofort Zahlungs—
Anweisungen zuzustellen.
Schlosser.