Full text : 1909 (0010)

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Nr. 396 0.

Homburg, den 26. Januar 1809.

Zirkular MilIIl.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Buͤrgermeisterämter und
Adjunkten des Amesbezirkes.

Betreff:
Der ansteckende Scheidenkatarrh der
Rinder.

Mit Zirkular Nr. 125 vor. Irs. wurden die Bürgermeister—
ämter auf eine gemeinsame Bekämpfung des ansteckenden Scheiden—
katarrhes der Rinder hingewiesen. Inzwischen hat diese Frage auch
den landwirtschaftlichen Bezirksausschuß beschäftigt. Nach dessen
Aeußerung ist die Krankheit bereits in mehreren Gemeinden des Amts—
bezirkes epidemisch aufgetreten und hat empfindlichen Schaden ver—
ursacht. Leider waren in den betreffenden Gemeinden immer einzelne
Viehbesitzer, welche sich der gemeinschaftlichen Bekämpfung der Krank—
heit nicht angeschlossen und dadurch den Erfolg der Bemühungen der
übrigen Tierbesitzer wieder vernichtet haben.
Um aber bis zum Erlasse polizeilicher Vorschriften eine wirksame
allgemeine Bekämpfung der Krankheit zu ermöglichen, hält es der
landwirtschaftliche Bezirksausschuß für empfehlenswert, beim Auftreten
der Krankheit den Gemeinderäten nahe zu legen, die notwendigen
Maßregeln selbst zu treffen und die Kosten hiefür auf die Gemeinde—
kasse zu übernehmen und auf Kap. XXI SOG der Hauptrechnung zu
verrechnen (vrgl. Kreisamtsblatt 1900 S. 145). Vor allen Dingen
erscheint es noͤtig, daß die Gemeinden geeignete Personen aufstellen,
welche nach Maßgabe der untenstehenden Anweisung des k. Bezirks—
            
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