Full text : 1909 (0010)

449

Nr. 7387 0.

Homburg, den 8. Dezember 1909.

Zirkular M 205.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Buͤrgermeisterämter
des Bezirks.

Betreff:
Die Wiederverwendung von gebrauchten
Arzneigefäßen bei übertragbaren Krank—
heiten.

Nachstehend folgt Entschließung des k. Staatsministeriums des
Innern vom 16. v. Mts. Nr. 30780 zur Kenntnisnahme und
Verständigung der Desinfektoren des Bürgermeistereibezirks behufs
Darnachachtung:
„Die Wiederbenutzung von Arzneigefäßen, die bei übertragbaren
Krankheiten verwendet worden sind, ist unter Umständen geeignet,
die Gesundheit des Publikums und insbesondere des Apothekerper—
sonals zu gefährden.
Um dieser Gefahr tunlichst vorzubeugen, wird bei übertragbaren
Krankheiten mit allen hiebei verwendeten Arzneigefäßen nach der
allgemeinen Desinfektionsanweisung (Anlage zur Ministerial-Ent—
schließung vom 31. März 1909 — Min-A.Bl. Seite 287)
zu verfahren sein. Arzneigläser werden nach Maßgabe der Vor—
schriften für Eß- und Trinkgeschirre (Abschnitt II. Ziff. 6) zu be—
handeln, die aus Holz oder Zelluloid gefertigten Deckel von Arznei—
gefäßen, Korke und Holzkorkstöpsel sowie Schachteln, Pulverkästchen
und dergl. aus Pappe werden zu verbrennen sein.“
Schlosser.
            
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