Full text : 1909 (0010)

441

Nro. 7151 0.

domburg, den 20. November 1900.

Zirkular Me202.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.

Betreff:
Vollzug des Art. 89 des Brandver—
sicherungsgesetzes.

Aus dem der kgl. Regierung, Kammer des Innern, zur Ver—
fügung gestellten Fonds zur Förderung des Feuerlöschwesens
wurden den in der Anlage aufgeführten Gemeinden für die daselbst
angegebenen Zwecke die bezeichneten Zuschüsse gewährt.
Die bewilligten Zuschüsse werden an die Einnehmer demnächst
übersendet und haben diese über den Empfang derselben in Gemein—
schaft mit den Bürgermeisterämtern Quittungen auszustellen, die
postwendend anher zu senden sind.
Die Zuschüsse sind zur baldigen bestimmungsgemäßen Ver—
wendung zu bringen, die Geldbeträge aber, die zur Ansammlung von
Fonds fuͤr spätere Anschaffungen bestimmt sind, oder aus anderen
Gründen nicht sogleich verwendet werden können, verzinslich anzulegen.
Ueber den Vollzug ist bis längstens 15. März 1910
zu berichten.
Hiezu wird seitens der k. Regierung der Pfalz auf Anregung
des Kreisfeuerwehrverbandes folgendes zur entsprechenden Beachtung
bekannt gegeben:
Unter den nachsuchenden Gemeinden befinden sich eine Anzahl,
welche die zu erwartenden Zuschüsse zur Beschaffung von Anstelleitern
berwenden wollen, dabei aber im Auge haben, diese Leitern vom orts⸗
            
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