Full text : 1909 (0010)

439

ANr. 3309 0.

Homburg, den 20. November 1909.

Zirkular M20l.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Buͤrgermeisterämter und
Gendarmeriestationen des Bezirks.

Betreff:
Den Verkehr mit Langholz und
ähnlichen Fuhrwerken.

Das K. Bezirksamt Homburg erläßt hiemit auf Grund der
oberpolizeilichen Vorschrift vom 18. März 1909, die Sicherheit und
Bequemlichkeit auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen betr.
—0
J. Auf nachstehend bezeichneten Wegen, Straßen oder Plätzen
muß, wenn Lasten von mehr als 9 Meter Länge mittelst
eines geteilten Wagens oder zweier Schlitten befördert werden,
dem Fuhrwerk eine kräftige Person zur Leitung an der Rückseite
eigens beigegeben werden:
1) auf den Staatsstraßen in den Ortstraversen Erbach vom
Thalübergang — dem Erbach — bis zur Kirche, Homburg,
Landstuhl und Waldmohr.
2 auf folgenden Distriktsstraßen:
a) Bundenbacher-Straße, von der Abzweigung der Höh-Straße
durch Moörsbach über Großbundenbach bis zum Ende der
Traverse Kleinbundenbach,
b) Krähenberger-Straße, vom Talübergang in Wiesbach nach
Krähenberg, und zwar bis zum Ende der Traverse.
c) Martinshöher-Straße, vom Finkenkreuzer-Forsthaus bis
            
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