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Ne. 7114 0.
Homburg, 17. November 1809.
Zirkular M 196.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter und
k. Lokalschulinspektionen der Kan⸗
tone Homburg u. Waldmohr.
Betreff:
Die Funktion eines Oberlehrers für
den Fortbildungsbezirk Homburg —
Waldmohr.
Unter Enthebung des Bezirksoberlehrers J. Schmirl in
Landstuhl von der Mitführung der Funktion eines Bezirksoberlehrers
für den Fortbildungsbezirk Homburg — Waldmohr wurde diese
Funktion mit Wirkung vom 1. Januar 1910 an zufolge Regierungs—
Entschließung vom 15. ds. Mts. Nro. 32988 Rudem Volksschul—
lehrer Franz Leist in Zweibrücken bis auf weiteres übertragen.
Hievon ist das gesamte Lehrpersonal der Distrikte Homburg
und Waldmobr ohne Verzug zu verständigen.
Schlosser.