Full text : 1909 (0010)

431

Nr. 6834 O.

Homburg, den 10. November 1809.

Zirkular M 195.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Bürgermeisterämter
u. k. Lokalschulinspektionen
des Bezirks.

Betreff:
Bekämpfung des Heu⸗ und Sauer—⸗
wurms, hier Vogelschutz.

Angesichts des großen Schadens, den der Heu- und Sanerwurm
auch in diesem Jahre in den Weinbergen verursacht hat, haben die K.
Staatsministerien des Innern beider Abteilungen in einer Entschließung
vom 22. v. Mts. auf die besondere Bedeutung der Bekämpfung dieses
Schädlings durch seine natürlichen Feinde, vor allem die Vögel hin—
gewiesen. Es bestehe deshalb Veranlassung, der Unsitte des ver—
botenen Fangens oder Schießens von Vögeln und des Ausnehmens
der Nester, die leider auch in der Pfalz noch weit verbreitet zu sein
scheine, mit aller Schärfe entgegenzutreten.
Wenn auch im Amtsbezirke Weinberge nicht vorhanden sind, so
gelten die ergangenen Anordnungen doch in gleicher Weise für unsere
Gegend, insbesondere beim Kampfe gegen die Feinde des Obstbaues.
Im Vollzuge einer Regierungsentschließung vom 30. v. Mts.
Nr. 31483 Ruergeht der Auftrag, zu diesem Behufe nicht nur die
Polizeiorgane mit entsprechenden Weisungen zu versehen, sondern auch
das Lehrpersonal an den Volksschulen anzuweisen, die Jugend ein—
dringlich über den Nutzen der Vögel besonders für den Obst- und
Weinbau zu belehren und vor Schädigung der Vogelwelt zu warnen.
            
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