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Nr. 5579 0.
Homburg, den 4. November 1999.
Zirkular M I194.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
u. k. Lokalschulinspektionen
des Bezirks.
Betreff:
Befreiung jugendlicher Arbeiter vom
Unterricht der Sonntagsschulen
Die kgl. Regierung hat mit Entschließung vom 7. vor. Mts.
Nr. 25344 0 auf Grund F 13 der Schulpflichtverordnung aner—
kannt, daß der Unterricht an den im Bezirke der k. preuß. Bergwerks⸗
direktion Saarkrücken bestehenden bergmännischen Fortbildungsschulen
nach ihrem dermaligen Lehrplane als ausreichender Ersatz der Sonntags⸗
schule mit Ausnahme des öffentlichen Religionsunterrichts zu erachten
ist. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, daß die in Bayern wohnhaften
Sonntagsschulpflichtigen, welche die bezeichneten Fortbildungsschulen
besuchen, verpflichtet sind an ihrem Wohnorte die öffentliche Christen—
lehre zu besuchen und im letzten Jahre ihrer Sonntagsschulpflicht
mit den übrigen Sonntagsschulpflichtigen der Entlassungsprüfung sich
zu unterziehen.
Dies wird mit der Weisung bekannt gegeben, die Lehrer sofort
hievon zu verständigen. Selbstverständlich sind nur diejenigen Sonn⸗—
tagsschüler von der Verpflichtung zum Besuche der heimatlichen Schule
entbunden, welche nachgewiesenermaßen die preußische Schule
besuchen und förmlich dahin überwiesen worden sind.
Schlosser.