Full text : 1909 (0010)

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Unter diesen Umständen ist es dringend erwünscht, daß in Zu—
knnft bei Vergebung öffentlicher Lieferungen von Leinengeweben, seitens
des Staates, der Kreise, Distrikte und Gemeinden, soweit dies nach
den Grundsätzen für die Vergebung öffentlicher Lieferungen tunlich
ist, in erster Linie unter Ausschaltung des Zwischenhandels solche
Fabrikanten berücksichtigt werden, die nachweislich bayerischen Flachs
verarbeiten.

Schlosser.
            
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