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Statutenentwurfs für die gemeindlichen Desinfektionsanstalten (Zirk.
62/1909) betont ist. Bei der Bedeutung dieser Maßnahme für
die Volksgesundheit wird erwartet, daß die Gemeindeverwaltungen,
wie die vermögenden Privaten, insbesondere auch die Hausbesitzer,
von der durch die Errichtung gemeindlicher Desinfektionsanstalten ge—
schaffene Gelegenheit, rasch, billig und sachgemäͤß die Desinfektion
vornehmen zu lassen, ausgiebigen Gebrauch machen.
Schlosser.