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Zu den beitragspflichtigen und wahlberechtigten Mitgliedern der Kreis—
pensionsanstalt gehören im Bezirke Homburg die sämtlichen an den öffent—
lichen Volksschnlen dekretmäßig angestellten Volksschullehrer, Schul—
verweser, Hilfslehrer und die weltlichen Volksschullehrerinnen,
Schulverweserinnen und Hilfélehrerinnen mit Ausschluß der im zeit—
lichen oder ständigen Ruhestande befiundlichen Mitglieder und der
unr zur vorübergehenden Siellvertretung und Aushilfeleistung be—
rufenen Lehrkräfte ohne (vorausgegangene) ständige Verwendung, sowie
mit Ausschluß der Fachlehrer und Fachlehrerinnen.
Zur Vornahme dieser Wahl, welche unter Leitung des Vor—
standes der Tistriktsverwaltungsbehörde stattzufinden hat, wird hiermit
Termin anberaumt auf
Samstag, den 23. Oktober cr.
Nachmittags 2 Ahr
zu Homburg im Volksschulhause (2. Stoch).
II. Zur Wahrnehmung der Geschäfte des im Betreffe bezeichneten
gesetzlichen Kreisvereines sind gemnäß F 27 seiner Satzungen (Kreis—
amtébl. 1906 Seite 123/134 und amtl. Schulanzeiger 1906 Seite
99,110) in Zeitraͤumen von je 5 Jahren für jeden Verwaltungs—
bezirk von den Mitgliedern
ein Bezirksobmann,
„Stellvertreter und
zwei Ersatzmänner
in einer Versammlung der im Bezirke angestellten Pflichtmitglieder
(8& 2 obiger Satzungen) zu wählen.
Für die Periode 1910,14 haben diese Neuwahlen unter Be—
achtung der von der Kgl. Regierung am 10. März 1909
Nr. 34997 0genehmigten „Dienstanweisung über die Wahl der Be—
zirksebmänner“ (Kreisamtsbl. Seite 24 und amtlicher Schulanzeiger
Seite 84/35) ebenfalls im Laufe dieses Monats stattzufinden.
Zu den wahlberechtigten Pflichtmitgliedern des Kreis—
rerceines gehören die im Amisbezirke angestellten Volksschullehrer,