Full text : 1909 (0010)

384

1r. 6200.

Homburg, den 11. Oktober 1909.

Zirkular M 172

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Bürgermeisterämter
u. kgl. Lokalschulinspektionen
des Bezirks.

Betreff:
Schulhäuser.

Bei meinen Gemeindebesichtigungen ist mir oft die Besichtigung
des Schulhauses und besonders der Lehrerwohnung unmöglich gemacht,
weil die in Ferien weilenden Lehrer die Wohnung abgeschlossen und
einen Schlüssel in der Gemeinde nicht zurückgelassen haben.
Dieses Verhallen kann nicht gebilligt werden, da bei Unglücks—
fällen, z. B. beim Brande im Schulhause oder in der Nachbarschaft,
ein Betreten der Wohnung nur durch Zerstörung von Fenstern und
Türen möglich ist. Es ergeht daher die Weisung zur Eröffnung an
die Lehrer, daß sie im Falle ihrer Abwesenheit den Schlüssel zur
Wohnung beim Ortsvorstande oder bei einer sonstigen verlässigen
Persoönlichkeit zu hinterlegen haben. Der Ortsvorstand und auch der
Feuerwehrkommandant müssen immer wissen, wo der Schlüssel zum
Schulhause und zur Lehrerwohnung zu finden ist.

Schlosser.
            
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