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Homburg, den 7. Oktober 1909.
Zirkular M 169.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürpermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Portoabloösung hier der Postverkehr
der Gemeinden.
Unter Hinweis auf die Bekanntmachung des K. Staatsmini—
steriums des Innern vom 28. August lfd. Irs. (M.-A.-Bl. Nr. 31
S. 778) werden die Bürgermeisterämter und Armenpflegschaftsraͤte
veranlaßt, die portopflichtigen Postsendungen im Dienstverkehr mit
bayerischen öffentlichen Behörden und Organen ordnungsgemäß zu
frankieren und von einer Behandlung als portopflichtige Dienstsache
abzusehen.
Es wird durch dieses Verfahren im Allgemeinen ein Ausgleich
der im portopflichtigen Postverkehr der Gemeinden verausgabten Porto—
kosten stattfinden und die noch immer häufigen Beanstandungen der
Postbehörden wegen unrichtiger Behandlung der Postsendungen durch
die Gemeindebehörden werden nicht mehr veranlaßt sein.
Schlosser.