Full text : 1909 (0010)

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Nr. 876 0.

Homburg, den 15. Januar 1009.

Zirkular Mio.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die

Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Baukontrolle.

Nach den Konstatierungen des Bezirksbaumeisters Löhmer ge—
legentlich der Baukontrolle wird dem Anstrich der Eisenteile zu weuig
Rechnung getragen, nur in den seltensten Fällen wird ein guter
deckender Anstrich vorgenommen.
Diese Lässigkeit kann verhängnisvoll werden, indem die Eisen—
teile nach und nach vollständig durchrosten und ein Einstürzen eines
Bauteiles insbesondere von Stallgewölben, des Mauer- und Dachwerkes
über mit Schienen abgedeckten Thoröffnungen unausbleiblich ist.
Auch werden die oberpolizeilichen Vorschriften zum Schutze der
bei Hochbauten beschäftigten Personen vom 24. Juli 1904 (G.-V.-Bl.
S. 257), sowie die Unfall-Verhuͤtungs-Vorschriften der bayer. Bau—
gewerksberufsgenossenschaft vom 7. August 1901 häufig nicht strikte
befolgt; namentlich gilt dies von den 58 2, 5, 9, 10 und 11 der
oberpolizeilichen⸗ und 12, 14 und 27 der Unfall-Verhütungs-Vor—⸗
schriften.

Die Bürgermeisterämter werden beauftragt, an beteiligten Kreisen
in geeigneter Weise hievon Kenntnis zu geben, ferner selbst die Ein—
haltung der Arbeiterschutzvorschriften zu kontrollieren und endlich
darüber zu wachen, daß die Baubeginns- und Vollendungs-Anzeigen
rechtzeitig erstattet werden.

Schlosser.
            
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