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Ir. 5976 0.
Domburg, den 7. Oktober 19009.
Zirkular M 163
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgerme isterämter
des Bezirks.
— Betreff:
Vollzug des Invalidenversicherungs—
gesetzes.
Unter Bezugnahme auf die Wahlordnung für die Vertreter der
Arbeitgeber und der Versicherten (MM.-A.Bl. 1899 S. 735 und
M.⸗A.“Bl. 1904 S. 474) werden die Bürgermeisterämter angewiesen,
umgehend anher mitzuteilen, wie viel versicherungsoͤpflichtige
Personen ungefähr — ausschließlich der Mitglieder von Fabrik—
krankenkassen und Knappschaftskassen — in dem Bürgermeistereibezirke
vorhanden sind. Teilweise werden die Gemeindekrankenversicherungs—
register, teilweise auch die Verzeichnisse über die ausgestellten Quit—
tungskarten Aufschluß bieten.
Des Weiteren ist durch Einvernahme der Vorstände der etwa vor—
handenen Orts-, Betriebs- und Fabrikkrankenkassen und Knappschafts⸗
kassen festzustellen, wie viele versicherte Mitglieder nach dem Invaliden
versicherungsgesetze die fraglichen Kassen haben.
Zugleich wäre noch zu berichten, ob in den Vorständen dieser
Kassen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten sind.
Schlosser.