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Eine Einwirkung seitens der Gemeindebehörden zur Herbeiführung
einer Verzichtserklärung soll selbstverständlich nicht stattfinden.
Weiter werden die Bürgermeisterämter angewiesen, bei Entgegen—
nahme neuer Anträge die vollen Namen der Bewerber mit deutlicher
Schrift im Bewerbungsprotokelle anzugeben, damit unrichtige Namens—
schreibungen auf Grund undeutlicher Unterschriften bei der Her
stellung der Verzeichnisse und der Ausfertigung der Ehrenbriefe ver—
mieden werden.
Schlosser.