Full text : 1909 (0010)

349

Ne. 535529 0.

Homburg, 7. September 1908.

Zirkular Mi155.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An

die Bürgermeisterämter und
Pfarrämter des Bezirks.

Betreff:
Amtstag in Landstuhl.

Wiederholt ist es vorgekommen, daß bei dem Amtstage in
Landstuhl Leute zur Beeidigung oder Verpflichtung erschienen sind,
ohne daß dieselben vorgeladen waren, oder das k. Bezirksamt von
deren Erscheinen verständigt war.
Es ist mir nicht möglich sämtliche Beeidigungsprotokolle zum
Amtstage mitzubringen, noch weniger aber saämtliche einschlägige
Akten. Beeidigungen oder Verpflichtungen können auf dem Amtstage
daher nur vorgenommen werden, wenn die betr. Personen auf den
Amtstag geladen sind, oder dem k. Bezirksamte von dem Erscheinen
der betr. Personen rechtzeitig Mitteilung gemacht worden ist.
Die Herrn Bürgermeister haben hienach ihre Weisungen zu geben;
Personen, welche entgegen obiger Anordnung von dem Bürgermeister—
amte zum Amistage beordert werden, sind berechtigt Entschädigung,
für ihre Auslagen vom Bürgermeisteramte bezw. vom Herrn Büuͤrger⸗
meister zu verlangen.

Schlosser.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.