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Nro. 4904 0.
domburq, den 8. September 1909.
Zirkular M152.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
u. kgl. Lokalschulinspektionen
des Bezirks.
Betreff:
Jürsorge für Trinkgelegenheiten in
oder bei Volksschulhäusern.
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Die bei den meisten Wasserentnahmestellen in Schulhäusern und
Schulhöfen vorhandenen, in der Regel an Ketten befestigten Trink—
becher werden, nachdem sie von den Schülern in den Aufhangbehälter
gelegt worden sind, nicht selten mit Abwasser aus den Schulsälen
oder Dienstwohnungen übergossen und dann von den Kindern ohne
vorherige Reinigung wieder benützt. Da dies in hygienischer Hinsicht
als sehr bedenklich zu erachten ist, so ergeht der Auftrag, diesen
Wasserentnahmestellen besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Wo
jener Mißstand sich vorfindet, wird anzuordnen sein, daß die befestigten
Trinkbecher — soferne nicht eine sonstige, den Forderungen der Gesund—
heitepflege vollständig Rechnung tragende Einrichtung sich treffen
läßt — entfernt und durch lose Becher ersetzt werden, welche in an—
gemessener Anzahl für jeden Lehrsaal zu beschaffen und in den Lehr—
sälen aufzubewahren wären. Die Ueberwachung des Gebrauches und
der Reinhaltung der Trinkbecher obliegt dem betreffenden Lehrer.
Bei diesem Anlasse wird darauf aufmerksam gemacht, daß die in
F 42 3. 2 der Schul- u. L. O. bezeichnete Waschgelegenheit auch