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3.,Fragebogen IIA J und II.
Hier sind die nach den gemeindlichen Rechnungen des letzt ver—
flossenen Kalenderjahres auf den Schulbedarf erwachsenen Gesamt—
ausgaben anzugeben. Im Uebrigen wird auf die im Fragebogen selbst
enthaltenen Erläuterungen zur genauesten Beachtung verwiesen,
4. Zum Fragebogen II1 13. Einkommen.
In der Einkommens-Uebersicht ist das Gesamtjahreseinkommen
(einschließlich der persönlichen Zulagen aus der Gemeindekasse, der
Mietentschädigung bezw. des Wertanschlags der Wohnung) der am
Schlusse des Schuljahres an der Schule verwendeten Volksschullehrer
Schulverweser, Hilfslehrer u. Nebenlehrer (auch der Arbeitslehrerinnen),
gleichviel aus welchen Mitteln der Bezug fließt, vorzutragen und in
den Querspalten 1 mit 5 auszuscheiden.
Gehaltszuschüsse und Aufbesserungen, Kongrualergänzungen und
Verpflegungszuschüsse sind hiebei bei Kreisfonds, Dienstalters—
und persönliche Zulagen bei Staatsfonds aufzuführen.
Das volle Jahreseinkommen einer Lehrkraft ist auch dann an—
zugeben, wenn diese die Lehrstelle nicht das ganze Jahr über bekleidete
und die vollen Bezüge nicht zur Auszahlung gelangten; denn in
der Einkommenübersicht ist das mit den einzelnen Lehrstellen ver—
bundene Jahreseinkommen, nicht die an die Lehrkräfte stattgehabte
Auszahlung auszuweisen.
Da die Ausfüllung der Fragebogen J und 11 für die Volks—
schulen in den letzten Jahren vielfach mangelhaft und ungenau er—
folgte, was viele Rückfragen veranlaßte und die Zusammenstellung
sehr erschwerte und verzögerte, sind behufs richtiger Herstellung der
Fragebogen vorstehende Erläuterungen genauestens zu beachten.
Schlosser.