Full text : 1909 (0010)

329

r 5316 0.

Homburg, den 1. September 1909.

Zirkular M 146.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Buͤrgermeisterämter
des Bezirks.

Betreff:
Tolwut der Hunde; hier Sperrung
des Amtsbezirks Homburg.

Nachdem im Bezirke bei einem Hunde Tollwut und bei einem
andern Tollwutverdacht festgestellt wurde, hat die k. Regierung der
Pfalz, Kammer des Innern, mit Entschließung vom 29. August er.
Nr. 25442 Riin Anbetracht der erhöhten Seuchengefahr und im Hinblicke
auf die mit Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 20.
August 1909 Nro. 23940 erteilten Ermächtigung den gauzen Rezirk
Homburg in das mit Rieierungsentschließungen vom 12. August
Nro. 23833 Ruu. 21. August Nr. 24771 R— Kr-A.Bl. S. 108
u. 125 — gebildete Sperrgebiet — Bezirke Kaiseislautern und
Kusel — auf die Dauer der Seuchengefahr einbezogen.
Als gefährdeter Bezirk im Sinne des F 38 des Viehs.-Gesetzes
und des F 20 der Instruktion 'hiezu gelten danach unbeschadet der
bereits bestehenden Sperrbezirke alle Gemeinden und Ortschaften
des Amtsbezirks.
Im Vollzuge der angeführten Entschließung wird gemäß F 21
Abs. II und F 38 des Viehs.Gesetzes verfügt:
1) In allen Gemeinden (einschließlich der Gehöfte) sind die Hunde
au die Kette zu legen oder sicher einzusperren. Tas Führen
            
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