Full text : 1909 (0010)

318

Nro. 4767 C.

Ddomburg, den 20. August 1909.

Zirkular M140.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Buͤrgermeisterämter n.
Gendarmeriestationen des Bezirks.

Betreff:
Flaschenbierhandel.

Unter Hinweis auf die Ministerialentschließung vom 22. Juli
1909 ausgesetzten Betrefss (Ministerial-Amts-Blatt 1909 S. 632)
ergeht der Auftrag, strenge darüber zu wachen, daß nicht von Flaschen—
bierhändlern Bier ausgeschenkt wird d. h. zum sofortigen Genuß
an Ort und Stelle verkauft wird, daß nicht Flaschenbier im Umher—
ziehen feilgehalten wird oder außerhalb der sonntaäglichen Ladenschluß—
zeit verkauft wird. Gegebenen Falles wäre sofort Strafanzeige zu
erstatten. Ueber den Erfolg der hienach zur entwickelnden Tätigkeit,
sowie über den Stand der Flaschenbiergeschäfte in den einzelnen Ge—
meinden ist unter. entsprechender Benützung der im Zirkular Nr. 192
von 1907 angegebenen Fragebogens bis längstens 1. Dezember
1909 anher zu berichten.

Schlosser.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.