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Xro. 4867 U.
domburg, den 11. August 1909.
Zirkular M136.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Aufsicht über die Privatversicherungs—
unternehmungen.
Unter Hinweis auf die 589 64 und 658 des Reeichsgesetzes über
die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 sind
die Vorstände der im Amtsbezirke vorhandenen, der Aufsicht der
K. Regierung unterstehenden Privatversicherungsvereine auf Gegen⸗
seitigkeit, auch der unter FH 92 und 103 des Reichsgesetzes fallenden,
zu veranlassen, binnen 4 Wochen beglaubigte Abschriften, ihrer Rech—
nungsabschlüsse (Bilanzen) und Jahresberichte für 1908, soweit nicht
schon geschehen, direkt an K. Regierung in Speyer einzusenden.
Müller.