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Homburg, den 6, August 1909*
Zirkular M I131.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Vollzug des Art. 89 des Brand—
versicherungsgesetzes.
Auf die Regierungsentschließung vom 1. Juli 1909 Nr. 18909 R
ausgesetzten Betreffs (S. Beilage 241 zum Kr.-Amtsblatt 1909 S. 109)
wird zur eventuellen weiteren Veranlassung aufmerksam gemacht.
Das vorgeschriebene Tabellenformular für Gesuche findet sich im
Kreisamtsblatt 1908 Seite 22 abgedruckt.
Müller.