Full text : 1909 (0010)

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Textes läßt sehr ost nicht erkennen, ob die Kinder als ehelich oder
unehelich bezeichnet sind.
Es wolle daher den beteiligten Behörden gefälligst nahe gelegt
werden, künftig die Empfangsbescheinigungen stets nur so zu heften,
daß ohne weiteres der Text in diesen vollständig gelesen werden kann,
er daher auch nicht durch Nummerzettel und Postscheine überklebt
wird.

Am besten wird sich Abhilfe dadurch schaffen lassen, daß künftig
die Muster der Empfangsbescheinigungen durchweg nur noch mit einem
gehörigen Heftrand hergestellt werden.
Bei Anforderung der Unterstützung für Kinder wird in vielen
Faͤllen die Angabe vermißt, ob es sich um eheliche oder um diesen
gesetzlich gleichstehende Kinder handelt.
Es möchte zu veranlassen sein, daß diese Angaben künftig nicht
mehr fehlen.

Im Auftrage
gez. Just.
            
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