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Nro. 4531 0.
domburg, den 30. Zuli 1900.
Zirkular M126.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
Gendarmeriestationen des Bezirks.
Betreff:
Die Jahresberichte der Untersuchungs—
anstalten für das Jahr 1318.
Zufolge Regierungsentschließung vom 21. vor. Mts. Nr. 241033 R
wird folgendes zur genauesten Beachtung eröffnet:
1) Nach dem Berichte der Untersuchungsanstalt in München
scheint bei den Gemeinden nicht selten die irrige Auffassung
zu bestehen, daß bei Abschluß von Vereinbarungen mit den
Untersuchungsanstalten, wonach diese durch ihre Beamten die
Nahrungsmittelgeschäfte visitieren lassen, die Bürgermeister von
der Vornahme der ortspolizeilichen Nahrungsmittelkontrolle
entbunden seien.
Es besteht deshalb Anlaß neuerdings auf Ziffer 1 der
Ministerial-Entschließung vom 15. Juni 1901, abgedruckt
im Circular 69,1901, hinzuweisen.
2) Nach den Beobachtungen der Untersuchungsanstalten müssen
Reis, Gries, Gerste, Hülsenfrüchte und dergl. sehr häufig
wegen verdorbener Beschaffenheit oder unreinlicher Aufbe—
bewahrung (wegen Schimmel, Insektenfraß, des Vorhanden—
seins von lebenden oder toten Tieren, von Mäusekot u. s. w.)
beanstandet werden. Nachdem die beanstandete Beschaffenheit
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