Full text : 1909 (0010)

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schriebenen Formulare zu erfolgen hat; der Anmeldung ist Gutachte
des Sachverständigen u. Führerzeugnis, die beide von den obengenannten
Sachverständigen auszustellen sind, beizufügen. Darauf hat der An—
meldende auf dem zuständigen Steueramt sich die Steuerkarte
ausstellen zu lassen, ferner das Fahrzeug mit den ihm vom k. Steuer—
amte bekanntgegebenen Erkennungsnummern versehen zu lassen. Schließ.
lich ist das Fahrzeug unter Vorlage der Steuerkarte umgehend
zur Prüfung und Stempelung der Kennzeichen hieramts vorzuführen.
Daselbst werden Erlaubniskarte und Führerzeugnis gegen
Erlegung einer Gebühr von 4 A ausgestellt.

J. V.
Muͤller.
            
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