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Nr. 3521 0.
Homburg, den 27. Juli 1809.
Zirkular M 124.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
y9lfn die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff⸗
Verkehr mit Kraftfahrzeugen.
Als Sachverständiger für Prüfung von Kraftwagen und
Kraftwagenführern ist für den Amtsbezirk Homburg der Kassen—
schrankfabrikant Karl Wagner in Kaiserslautern aufgestellt worden.
Derselbe hat an Gebühren zu beanspruchen:
Für Untersuchung und Abnahme eines Kraftwagens . 54
„Prüfung eines Kraftwagenführers. 5 AM.
Untersuchung eines Kraftwagens und gleichzeitige
Prüfung des Führers . 8 Al.
bei auswärtigen Prüfungen für den ganzen Tage. 15 M
für den halben Tag d. h. unter 6 Stunden Abwesen—
heit von Kaiserslautern 8 Al.
nebst Fahrtauslage III. Klasse; in diesen letzten beiden Sätzen sind
die Prüfungségebühren bereits enthalten.
Für Prüfung von Krafträdern und Kraftradführern ist
der bisherige Sachverstäändige Maschinenbauer Fuhrmann in Hom—
burg aufgestellt; derselbe hat für Prüfung von Rad und Führer
3 A. zusammen zu beanspruchen.
Hievon sind die Beteiligten zu verständigen; dieselben sind ferner
darauf hinzuweisen, daß die Anmeldung eines Kraftfahrzeuges nach
den im Gesetze und Verordnungéblatt ven 1906 Seite 765 vorge—
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