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Homburg, den 26. Juli 1909.
Zirkular M 123.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Buͤrgermeisterämter
und Gendarmeriestationen des
Bezirks.
Betreff:
Tollwut; hier Kontrolle der Hunde.
Mit Rücksicht auf die aufgetretene Tollwut nehme ich Veran—
lassung, auf 591 der Bekanntmachung des k. Staatsministeriums des
Innern und der Finanzen vom 19. Juni 1876 — bi.V.Bl.
S. 366 — hinzuweisen und eine strengere Befolgung dieser Bestimmung,
auf welche wiederholt in ortsüblicher Weise aufmerksam zu machen
ist, zu fordern.
Gegen Zuwiderhandelnde ist Strafanzeige zu erstatten.
—A