Full text : 1909 (0010)

284

Die Königliche Regierung hat sich mit der beabsichtigten Re—
gelung der Abschätzung der Flurschäden einverstanden erklärt und werden
die Gemeinden angewiesen, die entstandenen Schäden möglichst um—
gehend und unmittelbar mitzuteilen und zwar:
1) bis 29. 7. 09 an die General-Juspektion der Kavallerie in
Kaiserslautern und
2) nach dem 29. 7. der Intendantur der 16. Division in Trier,
welche die Mitteilungen an den mit der Regelung der Flur—
schäden beauftragten Offizier gelangen lassen wird.

J. B.
Muũller.
            
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