Full text : 1909 (0010)

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Nro. 4516 0.

Domburg, den 26. Juli 1909.

Zirkular M122.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die

Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Aufklärungsübung.

Aus Anlaß der in der Zeit vom 26. bis 29. Juli 1909 zwischen
Rhein und Saar stattfindenden Aufklärungsübung werden voraus—
sichtlich nur geringe Flurschäden entstehen.
Gemäß der zwischen Bayern und Preußen getroffenen Verein⸗
barung betreffend Abschätzung der Flurschäden bei Uebungen auf kon—
tigentsfremdem Bundesgebiet vom Juli 1905, wird angestrebt werden,
die Schäden im Wege der Einigung festzustellen und zu begleichen.
Zu diesem Zwecke wird ein mit den landwirtschaftlichen Ver—
hältnissen möglichst vertrauter älterer Offizier aus der übenden Truppe
bestimmt werden, der nach Schluß der Uebungen mit den seitens der
Ortsbehörde zu benachrichtigenden beschädigten Besitzern verhandelt
und die Auszahlung der vereinbarten Beträge zur Stelle veranlaßt.
Ist von vornherein eine Einigung nicht zu erwarten oder läßt
sich eine selche bei der Verhandlung nicht erzielen, so wird auf Meldung
des gedachten Offiziers von der Generalinspektion der Kavallerie die
Bildung einer Kommisston gegebenenfalls in der nach der Ausführungs—
verordnung beziehungsweise Ausführungs-Instruktion zum Natural—
leistungsgesetz zu F 14 B vorgesehenen rereinfachten Zusammen—
setzung beantragt werden.
            
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