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Nro. 4829 0.
domburg, den 22. Juli 1909.
Zirkular As 119.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff;
Tollwut in Katzweiler.
Im Bezirke Kaiserslautern wurde bereits verschiedentlich die
Tollwut der Hunde festgestellt, so in Katzweiler und Kaiserslautern,
während noch in anderen Orten Hunde als tollwutverdächtig erklärt
wurden.
Das k. Bezirksamt Kaiserslautern hat deshalb über die Orte
Kaiserslautern mit Anuexen, Erlenbach mit Gersweilerhof Mor—
lautern mit Annexen, Eselsfürth und Fröhnerhof, sowie Katzweiler
mit Kühbörnchershof, Steckborn, Sambach, Mehlbach und Hirschhorn
die Sperre verhängt, d. h. sämtliche Hunde sind bis auf Weiteres
an die Kette zu legen oder sicher einzusperren.
Auch dürfen Hunde weder ein noch ausgeführt werden.
Da auch im Bezirke Homburg bereits Anzeigen der Tollwut
vorhanden sind, ergeht die Weisung unverzüglich Erhebungen da—
rüber anzustellen
1) ob innerhalb Jahreséfrist irgend einem Besitzer sein Hund
entlaufen oder unter verdächtigen Erscheinungen zugrunde ge—
gangen ist.
Zutreffenden Falles sind nähere Angaben über Zeit und
sonstige Umstände zu machen,