Full text : 1909 (0010)

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ↄt 23153 C.

Domburg, den 17. Inli 1808—

Zirkular MiI18.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die

Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Das Distriktskrankenhaus zu Homburg
und das Spital des St. Johannisver—
cines zu Landstuhl.

Schon des öfteren mußte die Wahrnehmung gemacht werden,
daß Kranke von den behandelnden Aerzten und auch von Bürger—
meisterämtern direkt an nebenbezeichnete Anstalten verwiesen wurden,
ohne daß dieselben mit den vorgeschriebenen Anträgen versehen waren,
die unter anderen auch die Angabe über Zusicherung der Bezahlung
der Verpflegskoesten zu enthalten haben.
Hiezu wird bemerkt, daß die die Anstalten leitenden Schwestern
angewiesen wurden ohne Vorzeigung eines solchen Antrages oder
enies Aufnahmescheines jedem Kranken die Aufnahme zu verweigern.
Ausnahmen bilden jedoch nur solche Fälle, bei denen die Be—
zirksärzte die sofortige Aufnahme als unbedingt notwendig erachten
und deshalb eine Zurückweisung nicht angängig erscheint.
Auch besteht Veranlassung die Bürgermeisterämter nochmals auf
das diesamtliche Zirkular Ausschreiben vom 24. August 1908 Nr. 128
ausdrücklich hinzuweisen.
Von Vorstehendem sind, die Beteiligten und die Herren Aerzte
sowie auch die Schwesterstationen zu verständigen.

Schlosser.
            
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